gelten für alle von PROGIMPEX abgegebenen Angebote und mit PROGIMPEX geschlossenen Verträge. Mit der Bestellung bzw. dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages erkennt der Kunde die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Kunde erkennt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich und ausschließlich an und verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung seiner eigenen. Entgegenstehende Klauseln werden von uns nicht anerkannt. 1.2 Ein den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwiderlaufendes Verhalten, auch mehrfach, berechtigt den Kunden nicht, sich hierauf zu berufen und stellt kein erworbenes Recht seinerseits dar. 1.3 Die mögliche Nichtigkeit einer der vorliegenden Bestimmungen hat nicht die Nichtigkeit der anderen Bestimmungen zur Folge.
5.1 Die Zahlungsbedingungen lauten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wie folgt: 50 % bei endgültiger Bestellung, 40 % vor Versand aus Fernost und 10 % vor Auslieferung an den Kunden. Die Rechnungen sind am Firmensitz von PROGIMPEX zahlbar. 5.2 Die Rechnungen gelten als endgültig anerkannt, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ein eingeschriebener Protestbrief vorliegt. 5.3 Bei Zahlungsverzug erhöht sich der Betrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung: – um eine pauschale Entschädigung von 12 % des Hauptbetrags; – sowie um Verzugszinsen von 1 % pro Monat, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat zählt, bis zum Tag der vollständigen Zahlung. PROGIMPEX hat außerdem Anspruch auf Erstattung der Rechtskosten und auf Ersatz aller relevanten Inkassokosten. Jede von PROGIMPEX erhaltene Zahlung wird zuerst mit den fälligen Zinsen und Schäden und dann mit der Hauptsumme der ersten fälligen Rechnung verrechnet. 5.4 Bei verspäteter Zahlung einer Rechnung werden alle weiteren offenen Forderungen gegenüber dem Kunden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung fällig. 5.5 Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, wie beispielsweise Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung von Rechnungen, ist der Verkäufer berechtigt, für die noch ausstehenden Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Andernfalls ist PROGIMPEX berechtigt, den Vertrag auf Kosten des Kunden mit sofortiger Wirkung einseitig aufzulösen und eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises oder mehr zu zahlen, wenn hierfür ein Grund vorliegt. PROGIMPEX behält sich außerdem das Recht vor, die Ausführung aller laufenden Bestellungen ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne Entschädigung auszusetzen.
Der Kunde erkennt unwiderruflich und ausdrücklich an dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (Haupt- und Nebenkosten) Eigentum von PROGIMPEX bleibt. Bis dahin ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware als Pfand oder Sicherheit an Dritte zu überlassen oder zu übereignen, und er muss sich jeder Pfändung widersetzen und PROGIMPEX hierüber umgehend informieren.
10.1 Die gesamte Kundenbeziehung mit PROGIMPEX unterliegt in allen Aspekten und für alle Transaktionen dem belgischen Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. 10.2 Im Streitfall sind ausschließlich die niederländischsprachigen Gerichte des Gerichtsbezirks Brüssel, gegebenenfalls der Friedensrichter des zweiten Kantons, zuständig. PROGIMPEX behält sich jedoch das Recht vor, die Klage vor einem anderen zuständigen Gericht einzureichen.
